Mitwirkung / Elternvertretung
Unterstützung bei Festen und Schulveranstaltungen
Während des gesamten Schuljahres helfen Eltern der verschiedenen Jahrgangsstufen bei der Umsetzung mit. Folgende Einteilung wurden von der Schulkonferenz am 14. März 2011 festgelegt:
Jahrgang 1: Schulspiel mit dem Raben Leo
Jahrgang 2: Einschulungscafé und Schmücken der Lambertuspyramide
Jahrgang 3: Caféteria beim Tag der offenen Tür
Jahrgang 4: Grillen und Getränke beim Lambertusfest
Förderverein: Grillen und Getränke beim Lambertusfest sowie Grillen für die kommenden Erstklässler*innen
Klassenpflegschaft
Die Klassenpflegschaft ist die Versammlung aller Eltern unter Einbezug der Klassenlehrer*in. Sie wird mindestens einmal zum Schuljahresbeginn und in der Regel auch noch ein zweites Mal im zweiten Halbjahr einberufen. Die Eltern bekommen wichtige Informationen über Unterrichtsinhalte und Lernmittel sowie über alles, was die Klasse Ihres Kindes betrifft. Die Eltern wählen in der ersten Sitzung eine*n Vorsitzende*n sowie eine*n Vertreter*in. In Elternangelegenheiten ist die*der Vorsitzende erste Ansprechperson sowohl für die Eltern als auch für die Klassenleitung. Gleichzeitig sind die beiden gewählten Vertreter*innen der Klasse mit ihrer Wahl auch Mitglieder der Schulpflegschaft.
Schulpflegschaft
Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden nehmen an der Sitzung der Schulpflegschaft teil, die an der Martin-Luther-Schule zweimal im Schuljahr tagt. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz – dem obersten Mitwirkungsgremium – der Schule zu treffen sind, werden hier zuvor besprochen und beraten. Die Schulpflegschaft wählt den Vorsitz der Schulpflegschaft und eine Stellvertretung. Vier weitere Mitglieder der Schulpflegschaft werden als Teilnehmende für die Schulkonferenz gewählt.
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Alle Entscheidungen, die für eine Schule wichtig sind, werden in der Schulkonferenz getroffen. An der Martin-Luther-Schule hat die Schulkonferenz zwölf Mitglieder, die sich aus sechs gewählten Mitgliedern der Lehrer*innenschaft und sechs gewählten Mitgliedern der Elternschaft zusammensetzt. Den Vorsitz führt die Schulleitung. An der Martin-Luther-Schule tagt die Schulkonferenz zweimal im Schuljahr.
Weitere offizielle Informationen zur Schulmitwirkung finden Sie auf der Homepage des Schulministeriums. Zusammenfassend sind die Mitwirkungsorgane im „Das ABC der Elternmitwirkung“ beschrieben.