Mitwirkung / Elternvertretung
Klassenpflegschaft
Die Klassenpflegschaft ist die Versammlung aller Eltern unter Einbezug der Klassenlehrer*in bzw. der Fachlehrer*in einer Klasse. Sie wird mindestens einmal zum Schuljahresbeginn und ggf. auch noch ein zweites Mal im zweiten Halbjahr einberufen. Die Eltern bekommen wichtige Informationen über Unterrichtsinhalte und Lernmittel sowie über alles, was die Klasse Ihres Kindes betrifft. Die Eltern wählen in der ersten Sitzung eine*n Vorsitzende*n sowie eine*n Vertreter*in. In Elternangelegenheiten ist die/der Vorsitzende erster Ansprechpartner sowohl für die Eltern als auch für die Klassenleitung. Gleichzeitig sind die beiden gewählten Vertreter*innen der Klasse mit ihrer Wahl auch Mitglieder der Schulpflegschaft.
Schulpflegschaft
Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden nehmen an der Sitzung der Schulpflegschaft teil, die an der Martin-Luther-Schule zweimal im Schuljahr tagt. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz – dem obersten Mitwirkungsgremium – der Schule zu treffen sind, werden hier zuvor besprochen und beraten. Die Schulkonferenz wählt eine*n Vorsitzende*n, eine*n Stellvertreter*in und eine weitere Elternvertretung für die Schulkonferenz.
Für das Schuljahr 2021/22 wurde die Wahl folgendermaßen bestätigt: Vorsitzender Herr Harnisch (3a); Stellvertreter Frau Nooke (3b); weitere Elternvertretung Herr Creutzburg (Klasse 4a).
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Alle Entscheidungen, die für die Schule wichtig sind, werden in der Schulkonferenz getroffen. An der Martin-Luther-Schule hat die Schulkonferenz sechs Mitglieder, die sich auf drei gewählte Mitglieder aus dem Kollegium und drei gewählte Mitglieder aus der Elternschaft zusammensetzen. Den Vorsitz führt die Schulleiterin. An der Martin-Luther-Schule tagt die Schulkonferenz zweimal im Schuljahr.
In dem Schuljahr 2021_22 wählten die Eltern der einzelnen Klassen folgende Erziehungsberechtigte in die Schulpflegschaft:
Name | |
1a | Herr Quatmann Frau Dr. Fischer |
1b | Frau Middendorf Frau Karow |
2a | Frau Glosemeyer Frau Heuermann |
2b | Frau Smolin Frau Rotherm genannt Schülting |
3a | Frau Groß Herr Harnisch |
3b | Frau Nooke Frau Lücke |
4a | Frau Zafar Herr Creutzburg |
4b | Frau Korkut Herr Zehren |
Weitere offizielle Informationen zur Schulmitwirkung finden Sie auf der Homepage des Schulministeriums. Zusammenfassend sind die Mitwirkungsorgane im „Das ABC der Elternmitwirkung“ beschrieben; ein weiterer link führt Sie zu einer Liste der Elternverbände.