Krankheiten & Unfälle

Krankheiten und Unfälle

Krankmeldungen 
Bitte sagen Sie frühzeitig, im Sekretariat (0251/2705420) oder auch der Klassenlehrerin bis 08:15 Uhr oder spätestens bis zum Beginn des Schulunterrichtes Ihres Kindes Bescheid, dass Ihr Kind nicht kommen kann. Wenn das Sekretariat nicht besetzt sein sollte, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Der Anrufbeantworter wird täglich abgehört. So machen wir uns keine Sorgen, dass auf dem Schulweg etwas geschehen sein könnte. 

Schriftliche Entschuldigung
Wir benötigen eine schriftliche Entschuldigung oder eine ärztliche Bescheinigung für das Fernbleiben vom Unterricht. Für die schriftliche Entschuldigung finden Sie eine Vorlage im Schulplaner Ihres Kindes. Bestehen begründete Zweifel hinsichtlich der gesundheitlichen Gründe, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest, in besonderen Fällen sogar ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten verlangen (Schulgesetz § 43 (2)).

Kopfläuse
Das Gesundheitsamt der Stadt Münster hat Empfehlungen bzgl. Kopfläuse in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder herausgegeben:

Wenn sie feststellen, dass Ihr Kind Kopfläuse hat, geben Sie bitte der Klassenlehrkraft oder im Sekretariat unter 0251/2705420 Bescheid. Umgekehrt werden auch Sie umgehend informiert, wenn in der Schule ein Kopflausbefall eintritt.  

Bitte wenden Sie die Mittel gegen Kopfläuse nach der Packungsbeilage an. Bei Befall ist nach einer sachgerechten Erstbehandlung die Rückkehr in die Martin-Luther-Schule bereits am nächsten Tag möglich. 

Infektionsschutz 
Krankheiten wie Windpocken, Masern, Mumps, Scharlach etc. sind nach § 34 ABs. 6 lfSG meldepflichtig. Am Ende dieser Seite finden Sie das Informationsblatt des Gesundheitsamtes. Bitte geben Sie diese Krankheiten im Sekretariat bei der Krankmeldung weiter. Dies ist zum Schutz aller und besonders bei schwangeren Kolleginnen sehr wichtig.

Unfallmeldung
Um Unfälle während der Schulzeit zu vermeiden, werden in den einzelnen Klassen der Martin-Luther-Schule Sicherheits- und Verhaltensregeln immer wieder in Abständen besprochen. 

Jedes Kind ist über die Unfallkasse NRW gesetzlich unfallversichert. Schüler*innen sind beim Besuch der Schule versichert; also während des Unterrichtes und grundsätzlich auch in den Pausen. Natürlich sind auch die direkten Wege von und zur Schule versichert. Versicherungsschutz besteht auch bei schulischen Veranstaltungen. 

Hatte Ihr Kind einen Unfall in den oben angegebenen Zeiten bzw. Zusammenhängen und wird danach ärztlich behandelt, schreiben wir als Schule eine Unfallmeldung. Bitte nehmen Sie in diesem Zusammenhang Rücksprache mit dem Sekretariat auf. 

Schmuck und Brillen beim Sport (Erlass – Sicherheitsförderung im Schulsport) 

  • Auf geeignete Sportkleidung, die ausreichend Bewegungsfreiheit ermöglicht, und auf geeignete Sportschuhe ist zu achten. 
  • Haare: müssen zusammengebunden werden.”
  • Brillen: Kinder, „die beim Sporttreiben eine Brille benötigen, müssen Kontaktlinsen oder eine sporttaugliche Brille tragen. Die Brille muss aus einem flexiblen Gestell und Kunststoffgläsern bestehen und ist gegen Herunterfallen zu sichern.“
  • Uhren + Schmuck „müssen … generell abgelegt werden.“ Für Ohrstecker gilt eine Ausnahme nur dann,
    – wenn diese vor dem Schulbeginn am Morgen mit Pflaster/Tape abgeklebt wurden und wenn keine Inhalte mit engem Körperkontakt auf dem Programm stehen (z.B. Ringen + Kämpfen; Akrobatik).
  • Die Kinder können den abgelegten Schmuck, Brillen etc. an einen sicheren Ort legen (z.B. Lehrerumkleidekabine). Sie sind aber auch für die eigenständige Abholung zuständig. Eine Haftung kann generell nicht übernommen werden.

Schwimmen 
In der Martin-Luther-Schule wird im dritten Schuljahr Schwimmunterricht erteilt. Um einem verantwortungsvollen Unterricht gerecht zu werden, empfiehlt die Schule den Erwerb des Seepferdchensbereits ab Klasse 1. Die Eltern erhalten dazu ein Informationsschreiben.