Krankheiten & Unfälle

Krankheiten und Unfälle

Was mache ich, wenn mein Kind krank ist, mein Kind sich verspätet oder einen Unfall auf dem Schulweg oder während der Schulzeit hatte? 

Krankmeldungen 
Bitte sagen Sie frühzeitig, im Sekretariat (0251/2705420) oder auch der Klassenlehrerin bis 08:15 Uhr oder spätestens bis zum Beginn des Schulunterrichtes Ihres Kindes Bescheid, dass Ihr Kind nicht kommen kann. Wenn das Sekretariat nicht besetzt sein sollte, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Der Anrufbeantworter wird täglich abgehört. So machen wir uns keine Sorgen, dass auf dem Schulweg etwas geschehen sein könnte. 

Verspätungen
Bringen Sie Ihr Kind an diesem Tag bis zur Klasse und nehmen Sie mit der Klassenlehrerin Sichtkontakt auf. Für ein klärendes Gespräch ist zu einem späteren Zeitpunkt, nach dem Unterricht, Zeit. Jetzt würde jedes Gespräch den schon begonnenen Unterricht stören! 

Ärztliches Attest 
Ab dem 4. Schultag benötigen wir eine schriftliche Entschuldigung oder eine ärztliche Bescheinigung. Für die schriftliche Entschuldigung finden Sie Vorlagen im aktuellen Schulplaner Ihres Kindes. Die ärztliche Bescheinigung muss nicht jedes Mal zwingend vorgelegt werden. Bestehen allerdings begründete Zweifel hinsichtlich der gesundheitlichen Gründe, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest, in besonderen Fällen sogar ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten verlangen (Schulgesetz § 43 (2)). Die Schulen entscheiden in eigener Verantwortung, ob Eltern ein Attest vorlegen müssen. 

Unmittelbar vor oder nach den Ferien wird an der Martin-Luther-Schule bei Krankmeldungen um ein Attest gebeten. 

Kopfläuse
Das Gesundheitsamt der Stadt Münster hat Empfehlungen bzgl. Kopfläuse in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder herausgegeben. Diese finden Sie unter „Die 10 Münsteraner Läuseregeln“ die online eingestellt sind.  

  1. Wenn sie feststellen, dass Ihr Kind Kopfläuse hat, sind Sie verpflichtet,  so schnell wie möglich die Martin-Luther-Schule zu informieren (Meldung im Sekretariat: 2705420). Umgekehrt werden auch Sie umgehend informiert, wenn in der Schule ein Kopflausbefall eintritt.  
  2. Läuse sind gemäß Infektionsschutzgesetz (§ 34 ABs. 6 lfSG) meldepflichtig, d. h. das Gesundheitsamt muss durch die Schule benachrichtigt werden. Außerdem informiert die Schule alle Eltern über das Auftreten der Kopfläuse (natürlich anonym) per Aushang. 
  3. Bei Befall: Behandeln! In Apotheken bekommen Sie die zugelassenen Mittel gegen Kopflausbefall, die auf die Haare aufgetragen werden. Nicht vergessen: die Wiederholungsbehandlung! 
  4. Bei Befall ist nach einer sachgerechten Erstbehandlungdie Rückkehr in die Martin-Luther-Schule bereits am nächsten Tag möglich. 

Infektionsschutz 
Krankheiten wie Windpocken, Masern, Mumps, Scharlach etc. sind nach § 34 ABs. 6 lfSG meldepflichtig. Um sich einen Überblick über die Krankheiten zu verschaffen, finden Sie diese in dem Infoblatt „Elterninfo ansteckende Krankheiten“,die vom Gesundheitsamt online eingestellt sind. Bitte melden Sie sich im Krankheitsfall im Sekretariatunter der Telefonnummer 2705420.

Unfallmeldung
Um Unfälle während der Schulzeit zu vermeiden, werden in den einzelnen Klassen der Martin-Luther-Schule Sicherheits- und Verhaltensregeln immer wieder in Abständen besprochen. 

Jedes Kind ist über die Unfallkasse NRW gesetzlich unfallversichert. Schüler*innen sind beim Besuch der Schule versichert; also während des Unterrichtes und grundsätzlich auch in den Pausen. Natürlich sind auch die direkten Wege von und zur Schule versichert. Versicherungsschutz besteht auch bei schulischen Veranstaltungen. 

Hatte Ihr Kind einen Unfall in den oben angegebenen Zeiten bzw. Zusammenhängen und wird danach ärztlich behandelt, so ist die Schule verpflichtet, eine Unfallmeldung zu schreiben. Bitte nehmen Sie in diesem Zusammenhang auch Rücksprache mit dem Sekretariat auf. 

Schmuck und Brillen beim Sport (Erlass – Sicherheitsförderung im Schul-sport) 

  • Auf geeignete Sportkleidung,die ausreichend Bewegungsfreiheit ermöglicht, und auf geeignete Sportschuhe ist zu achten. 
  • Haare: müssen zusammengebunden werden.”
  • Brillen: Kinder, „die beim Sporttreiben eine Brille benötigen, müssen Kontaktlinsen oder eine sporttaugliche Brille tragen. Die Brille muss aus einem flexiblen Gestell und Kunststoffgläsern bestehen und ist gegen Herunterfallen zu sichern.“ Verfügen Kinder „nicht über eine geeignete Brille, müssen die Lehrkräfte die sportpraktische Tätigkeit entsprechend einschränken.“
  • Uhren + Schmuck „müssen … generell abgelegt werden.“ – also vordem Sportunterricht. Für Ohrstecker gilt eine Ausnahme nur dann,
    – wenn diese vor dem Schulbeginn am Morgen mit Pflaster/Tape abgeklebt wurden und wenn keine Inhalte mit engem Körperkontakt auf dem Programm stehen (z.B. Ringen + Kämpfen; Akrobatik).
  • Die Kinder können den abgelegten Schmuck, Brillen etc. an einen sicheren Ort legen (z.B. Lehrerumkleidekabine). Sie sind aber auch für die eigenständige Abholung zuständig. Eine Haftung kann generell nicht übernommen werden.

Schwimmen 
In der Martin-Luther-Schule wird der Schwimmunterricht im 2. Halbjahr des 3. Jahrganges und im 1. Halbjahr des 4. Jahrganges angeboten. Um einem verantwortungsvollen Unterricht gerecht zu werden, empfiehlt die Schule den Erwerb des Seepferdchensbereits ab Klasse 1. Die Eltern erhalten dazu ein Informationsschreiben.