Übergang Klasse 5

Übergang in die jahrgangsstufe 5

Termine zum Anmeldeverfahren der weiterführenden Schulen

Anmeldung Friedensschule: Montag, 13.01.2025 bis Freitag, 17.01.2025

Zeugnisausgabe an den Grundschulen: Freitag, 07.02.2025

Vorgezogenes Anmeldeverfahren der Gesamtschulen: Montag, 10.02.2025 bis Donnerstag, 13.02.2025

Anmeldungen an den Bischöflichen Gymnasien: Montag, 17.02.2025 bis Donnerstag, 20.02.2025

Anmeldungen an allen anderen weiterführenden Schulen (Gymnasien, Real- und Hauptschulen, Sekundarstufe Primus-Schule): Montag, 24.02.2025 bis Donnerstag, 27.02.2025



Hinweise zu detaillierten Anmeldeterminen und Uhrzeiten können auf den Homepages der einzelnen Schulen eingesehen werden.


Zur Anmeldung zu den weiterführenden Schulen sind die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch, das letzte Zeugnis der Grundschule im Original und das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular vorzulegen.
Die Erziehungsberechtigten der Schüler*innen, die eine Grundschule in der Stadt Münster besuchen, erhalten das vorbereitete Anmeldeformular durch die Grundschule. Für die Anmeldung der auswärtigen Schüler*innen werden in den weiterführenden Schulen Formulare zur Anmeldung bereitgehalten.
Eltern, die ihre Kinder an der Friedensschule -Bischöfliche Gesamtschule- oder den städtischen Gesamtschulen angemeldet haben, werden rechtzeitig vor Beginn des Anmeldeverfahrens der anderen städtischen und bischöflichen weiterführenden Schulen über die Aufnahme informiert.


Hinweise der Stadt Münster zum Übergang auf die weiterführende Schulen

Nach Ende der Grundschulzeit (Klasse 1-4) beginnt die Schulpflicht der Sekundarstufe I. Mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 erhalten die Eltern eine Empfehlung für eine Schulform – für die Hauptschule, die Realschule oder für das Gymnasium sowie für die Gesamtschule.
Diese Schulformempfehlung ist für die Eltern jedoch nicht verbindlich. Das heißt, die Eltern melden nach Beratung durch die aufnehmende Schule ihr Kind bei der Schulform ihrer Wahl an.
Die Anmeldung an den weiterführenden Schulen findet immer nach der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse im Februar des Jahres statt. Das Anmeldeverfahren zu den städtischen Gesamtschulen und der bischöflichen Gesamtschule findet immer vor den Anmeldeterminen zu den anderen weiterführenden Schulen statt. Dadurch haben die Eltern die Möglichkeit, ihr Kind auch noch an einer Schule einer anderen Schulform anzumelden, falls es keinen Platz an einer Gesamtschule bekommt. Das Amt für Schule und Weiterbildung informiert die Eltern der schulpflichtigen Kinder per Brief über die Anmeldetermine und die für die Anmeldung notwendigen Unterlagen.

Die weiterführenden Schulen veranstalten Tage der Offenen Tür. Die Termine geben die Schulen auf ihren Homepages jeweils aktuell bekannt.

Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch, das letzte Zeugnis der Grundschule sowie ein Anmeldeformular, das die Grundschulen mit den Halbjahreszeugnissen ausgeben, vorzulegen. Sofern das Kind eine Grundschule außerhalb der Stadt Münster besucht und an einer weiterführenden Schule in Münster angemeldet werden soll, erhalten Sie das Anmeldeformular im Sekretariat der neuen Schule.
Sollten an den städtischen Schulen mehr Schülerinnen und Schüler angemeldet werden, als in den Eingangsklassen aufgenommen werden können, legt die Schulleitung der betroffenen Schule bei der Entscheidung über die Aufnahme die nachstehenden Kriterien in der angegebenen Reihenfolge zugrunde:

  1. vorrangig aufgenommen werden Geschwisterkinder
  2. in den Gesamtschulen Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Leistungsfähigkeit (Leistungsheterogenität)
  3. Losverfahren

Wenn der vorrangige Schulwunsch nicht erfüllt werden kann, werden die betroffenen Eltern von der Schulleitung der weiterführenden Schule, bei der das Kind angemeldet ist, informiert und beraten.